Juleica

 

Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der InhaberInnen. Die Juleica stellt klar, dass der/die Inhaber/in in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit ausgebildet worden ist.

Zum Erhalt einer Juleica muss eine JugendleiterIn-Ausbildung mit 60 Lerneinheiten und ein Erste-Hilfe-Kurs (2x 8 Doppelstunden) absolviert worden sein. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre und kann mit der Teilnahme an Fortbildungen (10 Lerneinheiten) neu beantragt werden.

Die Übungsleiter-Ausbildung berechtigt nicht zum Erhalt der Juleica!

 

Beantragung der Juleica

 

Du beantragst Deine Juleica online unter www.juleica.de selbst. Bei deinem ersten Online-Antrag musst du dich zunächst registrieren – wenn du in drei Jahren die nächste Juleica beantragst, kannst du diesen Zugang erneut nutzen. Nach der Registrierung erhältst du eine E-Mail mit deinem Passwort. Mit dem Passwort und deiner E-Mail-Adresse kannst du dich einloggen und den Antrag stellen.

Alle online gestellten Juleica-Anträge im Sport aus Schleswig-Holstein landen automatisch bei der Sportjugend Schleswig-Holstein.

Die folgenden Schritte führen Dich direkt zu Deiner Juleica.

 

 

 

Ausführliche Informationen zur Beantragung der Juleica findest im Flyer am Ende dieses Kapitels oder unter www.sportjugend-sh.de.

 

2.7.2                Freistellung / Erstattung von Verdienstausfall

Jeder Juleica Inhaber hat das Recht auf Freistellung von der Arbeit („Sonderurlaub“), wenn er eine Jugendfreizeit oder ein Jugendprojekt begleiten will. Auch für die Teilnahme an der Juleica-Aus- oder –Fortbildung gilt diese Regelung. Nur bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen darf diese Freistellung verwehrt werden.

Ist er aber doch vom Arbeitgeber genehmigt, hat man bei einer unbezahlten Freistellung das grundsätzliche Recht auf Erstattung des Verdienstausfalles. Dieser wird bei dem Kreisjugendamt beantragt.

Am besten ist die Auszahlung des Verdienstausfalles an den Arbeitgeber direkt, da er dann keine „Sonderbuchungen“ vornehmen und sich der Jugendleiter um keine eigenen Zahlungen der Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge kümmern muss.