Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten des organisierten Sports ist zeitweise mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bisherige Erfahrungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zeigen, dass diese monatliche Unterstützung die tatsächlich entstehenden Kosten häufig nicht deckt. Insbesondere die Beiträge für Sportausrüstung, Teilnahmegebühren für Trainingslager oder Ferienfreizeiten sowie Fortbildungskosten für engaierte Kinder und Jugendliche bringen zusätzliche Belastungen mit sich.In vielen Familien sorgt die Corona-Krise für zusätzliche finanzielle Engpässe.
Sollte in Eurem Sportverein ein finanzieller Förderbedarf für Kinder und Jugendliche vorhanden sein,dann besteht die Möglichkeit über den Kinderhilfsfond der Sportjugend-Schleswig-Holstein eine Förderung zu beantragen. In der Regel können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gefördert werden, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. In begründeten Ausnahmefällen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Weiteres zum Kinderhilfsfond ,wie z.B. die Förderbedingungen,Antragsformular u.s.w. findet ihr unter folgendem Link:
https://www.sportjugend-sh.de/kinder-und-jugendsport/kein-kind-ohne-sport/kinderhilfsfonds/
"Schutz vor sexuellem Missbrauch"